Satzung des Pawdare e.V.

Satzung des Pawdare e.V.

Transparenz und gemeinsame Grundlage

Die Satzung bildet die rechtliche und organisatorische Grundlage des Pawdare e.V. Sie regelt unter anderem den Zweck des Vereins, die Mitgliedschaft, die Aufgaben des Vorstands sowie die Mitgliederversammlung.

Nachfolgend finden Sie die Satzung des Pawdare e.V. in der Fassung vom 20.05.2026.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen Pawdare e.V.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in München.

(3) Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zwecke des Vereins sind:

  1. Die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO).

  2. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).

  3. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).

  4. Die Förderung des Umweltschutzes und der nachhaltigen Landwirtschaft (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO).

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

Unterstützung von Tierheimen

Kostenlose Nutzung von digitalen Plattformen zur unentgeltlichen Digitalisierung von Tierheimen und gemeinnützigen Tierschutzvereinen.

Der Verein stellt diesen Einrichtungen die Werkzeuge ehrenamtlich zur Verfügung, um deren Verwaltungsprozesse zu erleichtern und den Tierschutz zu fördern.

Der Verein entwickelt keine eigene Software für den Markt.

Spenden und Hilfsaktionen

Organisation von Spendenkampagnen, zum Beispiel Futterspenden oder finanzielle Mittel für tiermedizinische Notfälle, sowie die Beschaffung und kostenlose Verteilung von Identifikationsmitteln wie NFC-Medaillons an Tierheime und Tierschutzvereine.

Bildung und Aufklärung

Durchführung von Schulungen, Workshops und Informationskampagnen zur Förderung der sozial verantwortlichen Tierhaltung und zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Tierschutzthemen.

Forschung

Förderung von ehrenamtlichen und wissenschaftlichen Projekten, die Daten für den Tierschutz und die ökologische Forschung nutzbar machen (Citizen Science).

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

(2) Die Mitgliedschaft endet durch Tod – bei juristischen Personen durch Erlöschen –, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.

(3) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

§ 5 Beiträge

Die Mitgliederversammlung beschließt eine Beitragsordnung.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. Der Vorstand.

  2. Die Mitgliederversammlung.

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:

  • dem 1. Vorsitzenden,

  • dem 2. Vorsitzenden und

  • dem Schatzmeister.

(2) Vertretungsmacht

Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.

Der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein gemeinsam.

(3) Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

(2) Die Einladung erfolgt per E-Mail mit einer Frist von zwei Wochen.

(3) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll (Niederschrift) anzufertigen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 9 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Ludwig-Maximilians-Universität München, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Bereich der Veterinärmedizin, des Tierschutzes oder der Forschung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft zu verwenden hat.

Stand der Satzung

Ursprünglich errichtet in München am 09.03.2026.

Geändert durch Beschluss der wieder aufzunehmenden Gründungsversammlung am 20.05.2026 in München.

 

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